Datenschutzhinweis
Was mit deinen Daten passiert
Diese Information richtet sich an alle, die den Adieu Team Hub (Dienstplan) benutzen — egal ob fest angestellt, Minijob, Werkstudium oder Aushilfe.
Wer verantwortlich ist
Adieu Mathieu GmbH
Stubbenkammerstraße 13, 10437 Berlin
info@adieubar.com
Was wir speichern und wofür
- Name, Spitzname, Kontaktdaten, Bereich (Bar/Küche/Office) — damit dir dein Dienstplan zugeordnet werden kann. Deine Kolleg:innen sehen deinen Spitz- oder Vornamen und wann du arbeitest, so wie auf jedem Dienstplan.
- Schichten, Schichttausch, Urlaub und andere Abwesenheiten — für die Personalplanung. Wer an einem Tag genehmigt abwesend ist, zum Beispiel im Urlaub, steht für dein Team mit Namen am Tag in der Gruppe „Nicht da“, mit dem Wort „Ausfall“. Der Grund steht dort nicht.
- Arbeitszeiten (Stempeluhr), Pausen, Korrekturen und dein Arbeitszeitkonto — weil Arbeitszeiten gesetzlich aufgezeichnet werden müssen (§ 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 Abs. 1 MiLoG) und für deine Abrechnung. Die gesetzliche Pause (30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden; unter 18 Jahren strenger) wird beim Ausstempeln automatisch abgezogen. Es wird kein Standort erfasst.
- Stempel-Tablet: Wenn du am Tablet im Laden stempelst, nutzt du eine PIN, die du selbst festlegst. Wir speichern sie nur verschlüsselt (als Prüfwert) — niemand kann sie lesen.
- Trinkgeld: Wir speichern den Trinkgeld-Topf je Tag. Dein Anteil ergibt sich aus deinen gestempelten Stunden an dem Tag. Das sieht nur, wer die Lohnabrechnung macht.
- Krankmeldungen: Wir speichern nur, dass du krank bist, und von wann bis wann — nie einen Grund oder eine Diagnose. Bitte schreib auch in die Notiz nichts zu deiner Krankheit. Wer plant (Inhaber und Schichtleitung), sieht die Krankmeldungen, auch frühere. Deine Kolleg:innen sehen im Dienstplan nur, dass du an dem Tag „Ausfall“ bist und deine Schicht frei wird, damit alle wissen, wer einspringen muss. Ob Krankheit, Urlaub oder etwas anderes dahintersteht, sehen sie nicht, und auch deine Notiz sehen sie nie.
- Pflichtdokumente, die du selbst hochlädst, je nachdem, was für dich gilt: Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis), Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis, Immatrikulationsbescheinigung (Werkstudium), ärztliche Bescheinigung unter 18 Jahren (§ 32 JArbSchG). Diese Dokumente liegen verschlüsselt und sind nur für den Inhaber sichtbar, nicht für die Schichtleitung.
- Fotos in Checklisten (freiwillig, nur wo ein Foto vorgesehen ist): Bitte keine Personen und keine Gäste fotografieren. Ort und Gerät werden aus dem Foto entfernt, bevor es gespeichert wird.
- Personalfragebogen (nur wenn deine Lohnabrechnung über uns läuft): Bankverbindung, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Steuerklasse, Konfession, Familienstand, Krankenkasse, Geburtsname/-ort. Diese Angaben brauchen wir für die Abrechnung — Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer musst du uns geben (§ 39 Abs. 4 EStG, § 28a SGB IV). Der Weg über die App ist freiwillig; du kannst sie uns auch auf Papier geben.
- Notfallkontakt — für den Ernstfall. Sag der Person bitte, dass du sie angegeben hast.
- Nutzung der App: Einmal am Tag meldet die App, ob du sie als installierte App nutzt und auf welcher Art Gerät (z. B. „iPhone"). So sehen wir, ob die Mitteilungen bei allen ankommen. Es werden dabei keine Inhalte von deinem Handy gelesen.
Rechtsgrundlage
Für Dienstplan, Zeiterfassung, Urlaub, Tablet, Trinkgeld und Checklisten: Durchführung deines Beschäftigungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG) und gesetzliche Aufzeichnungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, u. a. § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 Abs. 1 MiLoG, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften). Für Krankmeldungen und die ärztlichen bzw. Gesundheits-Bescheinigungen (Gesundheitsdaten): Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG — wir brauchen sie, um Entgeltfortzahlung, Infektionsschutz und Jugendarbeitsschutz einzuhalten. Für den Aufenthaltstitel: § 4a Abs. 5 AufenthG (Pflicht, eine Kopie aufzubewahren). Für die Nutzungsmeldung der App: unser berechtigtes Interesse, dass dich wichtige Mitteilungen erreichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wie deine Daten geschützt werden
Bankdaten, Steuer- und Sozialversicherungsnummer, Pflichtdokumente und Checklisten-Fotos liegen verschlüsselt in der Datenbank (AES-256-GCM). Der Zugang zur Planung ist nach Rollen getrennt: Die Schichtleitung sieht keine Löhne, keine Dokumente und keine Fragebogendaten. Die Anwendung läuft auf einem Server in Frankfurt (EU). Es gibt keine Werbung, kein Tracking und keine Analyse-Dienste; die Schriften liegen auf unserem eigenen Server.
Wer deine Daten außerhalb des Betriebs bekommt
- Lohnbuchhaltung/Steuerberater — die für die Abrechnung nötigen Daten. Für die Lohnabrechnung geben wir deine Abwesenheiten weiter: Zeitraum und Art, ohne Notizen.
- Render Services, Inc. (Hosting, Server in Frankfurt; Muttergesellschaft in den USA) — verarbeitet die Daten technisch in unserem Auftrag (Auftragsverarbeitungsvertrag).
- Brevo (Sendinblue SAS, Paris; E-Mail-Versand) — wenn du dich mit E-Mail und Passwort anmeldest, kommt darüber zum Beispiel die Mail zum Zurücksetzen deines Passworts, mit deiner E-Mail-Adresse und deinem Namen. Auftragsverarbeitung.
- Mitteilungen aufs Handy: Wenn du Mitteilungen erlaubst, laufen sie über den Dienst deines Geräts — Apple (iPhone), Google (Android/Chrome) oder Mozilla (Firefox). Diese Unternehmen sitzen zum Teil in den USA. Über die Browser-Mitteilungen gehen die Texte verschlüsselt; über die iPhone-App kann Apple den Text lesen. Darum stehen in Mitteilungen nie Gründe oder Gesundheitsangaben — nur z. B. „Abwesenheit eingetragen". Du kannst Mitteilungen jederzeit in der App oder am Handy ausschalten.
- Kalender-Abo: Wenn du deine Schichten in deinen Kalender abonnierst, holt sich dein Kalenderdienst (z. B. Apple, Google) deine eigenen Schichten ab — die deiner Kolleg:innen nicht.
Wie lange deine Daten bleiben
| Was | Wie lange |
|---|---|
| Arbeitszeiten, Pausen, Korrekturen, Arbeitszeitkonto, Trinkgeld | 6 Jahre nach Ende des Kalenderjahres (Lohnunterlage, § 147 AO, § 41 EStG; mindestens 2 Jahre nach ArbZG/MiLoG) |
| Name und Vertragsdaten | solange die Arbeitszeiten oben aufbewahrt werden müssen |
| Dein Name an Checklisten, Übergaben u. ä. | 12 Monate nach deinem Austritt, im Vorfallbuch 3 Jahre; danach steht dort „ehemalige Person“ |
| Krankmeldungen (nur Zeitraum) | bis Ende des Jahres, das auf das Krankheitsende folgt (wegen Entgeltfortzahlung) |
| Aufenthaltstitel, Gesundheitszeugnis/IfSG-Belehrung, Immatrikulation | bis zu deinem Austritt, danach gelöscht |
| Ärztliche Bescheinigung unter 18 | bis zu deinem 18. Geburtstag oder Austritt, danach gelöscht |
| Personalfragebogen | 6 Jahre nach Ende des Jahres, in dem du austrittst (Lohnunterlage, § 147 AO, § 41 EStG). Bis dahin liegt er verschlüsselt. |
| Notfallkontakt, Tablet-PIN, Mitteilungen, Kalender-Abo, Anmeldungen, App-Nutzung | bis zu deinem Austritt |
| Checklisten-Fotos | 180 Tage |
| Änderungsverlauf des Dienstplans | 12 Monate |
Dazu laufen Sicherungskopien noch bis zu 14 Tage nach; die sensiblen Angaben darin (Bankdaten, Steuer- und Sozialversicherungsnummer, Dokumente, Fotos) sind auch dort verschlüsselt.
Deine Rechte
Du kannst jederzeit Auskunft über deine gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO), sie berichtigen lassen (Art. 16), unter den gesetzlichen Voraussetzungen löschen lassen (Art. 17), ihre Verarbeitung einschränken lassen (Art. 18), sie in einem gängigen Format bekommen (Art. 20) und der Nutzungsmeldung der App widersprechen (Art. 21). Wende dich dafür an die Planung oder direkt an info@adieubar.com. Du kannst dich außerdem bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschweren.
Mitteilungen nach Feierabend
Du musst auf Mitteilungen außerhalb deiner Arbeitszeit nicht reagieren. Rundmeldungen wie „Eine Schicht ist frei" schickt die App zwischen 23 und 8 Uhr nicht. Auch Mitteilungen zu deinem eigenen Plan warten bis 10 Uhr — es sei denn, deine Schicht beginnt in weniger als 12 Stunden.
Zu deinem persönlichen Zugang
Dein Link bzw. deine Anmeldung ist dein persönlicher Schlüssel — wer ihn hat, kann in deinem Namen eintragen. Nicht öffentlich posten, nicht weitergeben, und die Tablet-PIN niemandem sagen. Ist dein Handy weg oder der Link versehentlich geteilt, sag Bescheid — wir machen ihn mit einem Klick ungültig.
Stand: 23.10.2026